Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für PIRIMOR G

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt PIRIMOR G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit 11. Mai 2026 bis zum 7. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt für Salate und Endivie auf 1.000 kg für eine Fläche von 2.000 ha, für Spinat und verwandte Arten auf 933 kg für eine Fläche von 1.866 ha und für Blumenkohle auf 1.580 kg für eine Fläche von 3.160 ha bei zwei Behandlungen.

 

PIRIMOR G darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

PIRIMOR G

Kultur(en)

Salate (LACSS*); Endivien (CICEN); Spinat und verwandte Arten (NNNSA*); Blumenkohle (NNNKL*)

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Salate (LACSS*), Endivien (CICEN)

Das Mittel darf in den genannten Kulturen und gegen die genannten Schaderreger im Freiland gespritzt werden nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 19 bis BBCH 49.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 0,25 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeiten Salate und Endivien beträgt 7 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Spinat und verwandte Arten (NNNSA*)

Das Mittel darf in den genannten Kulturen und gegen die genannten Schaderreger im Freiland gespritzt werden nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 19 bis BBCH 49.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 0,25 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeiten Spinat und verwandte Arten beträgt 7 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Blumenkohle (NNNKL*) - Verwendung als Frischgemüse

Das Mittel darf in den genannten Kulturen, den Verwendungszweck Verwendung als Frischgemüse und gegen die genannten Schaderreger im Freiland gespritzt werden nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 19 bis BBCH 49.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 0,25 kg/ha in 300 bis 900 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeiten Blumenkohle beträgt 7 Tage.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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