Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Pirimor G
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor Gmit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Diese Zulassung wird für die Zeit 8. Juni 2026 bis zum 5. Oktober für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 50 kg begrenzt und ist bei zwei Behandlungen ausreichend für ca. 83 ha.
Pirimor G darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Pirimor G |
Kultur(en) | Salate (LACSS) |
Schadorganismen | Blattläuse |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Gewächshaus nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 19 bis BBCH 49.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlung begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 10 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge beträgt 0,3 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha.
Die Wartezeit für Salate (Gewächshaus) beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.