Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Pirimor G

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.09.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung zur Anwendung im Gewächshaus wird für die Zeit vom 17. September 2026 bis zum 14. Januar 2027 und damit exakt für 120 Tage erteilt. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird auf 400 kg begrenzt und ist bei einer Behandlung (Stangenbohne) bzw. bei zwei Behandlungen (Aubergine, Tomate, Gurke, Melone, Gemüsepaprika) ausreichend für ca. 455 ha.

 

Pirimor G kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in folgenden Kulturen und der entsprechen festgelegten Indikation eingesetzt werden:

Produkt

Kultur(en)

Indikation

Pirimor G

Aubergine (SOLME), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA), Melone (CUMME)

Stangenbohne (PHSVX)

Gemüsepaprika (CPSAN)

Blattläuse

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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