Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Pirimor G
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.09.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung zur Freilandanwendung wird für die Zeit vom 21. September 2026 bis zum 18. Januar 2027 festgelegt und ist damit exakt für 120 Tage erteilt. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.500 kg begrenzt und damit ausreichend für ca. 1.330 ha bei drei Behandlungen und einer mittleren Pflanzengröße.
Pirimor G kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in folgenden Kulturen und der entsprechen festgelegten Indikation eingesetzt werden:
Produkt | Kultur(en) | Indikation |
Zierpflanzen (NNNZZ) | Blattläuse |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zu den an der jeweiligen Pflanzengrößen orientierten Aufwandmengen, zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise und die Wartezeit.