Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für PIRIMOR G
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.10.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt PIRIMOR G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 22. September 2026 bis zum 19. Januar 2027 erteilt und ist damit in einem Zeitraum von 120 Tagen möglich. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird für Salate und Endivie auf 744 kg für eine Fläche von 1.488 ha, für Spinat und verwandte Arten auf 466 kg für eine Fläche von 932 ha und für Blumenkohle auf 790 kg für eine Fläche von 1.580 ha bei zwei Behandlungen begrenzt.
PIRIMOR G kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in den folgenden Kulturen und der jeweils entsprechend festgelegten Indikation eingesetzt werden:
Produkt | Kultur(en) (* nationaler Kode) | Indikation |
Salate (LACSS*), Endivien (CICEN) | Blattläuse | |
Spinat und verwandte Arten (NNNSA*) | ||
Blumenkohle (NNNKL*) |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zu den Aufwandmengen, zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise und die Wartezeit.