Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für PIRIMOR G im Gemüsebau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.03.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt PIRIMOR® G  mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt im Gewächshaus zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Aubergine, Tomate, Gurke, Melone, Stangenbohne sowie Gemüsepaprika eingesetzt werden.

Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen den genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 5. März 2026 bis zum 2. Juli 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 400 kg begrenzt und ist bei ein bis drei Behandlungen (je nach Kultur) ausreichend für ca. 455 ha.

Achtung: Nach Ablauf der genannten Anwendungszeiträume darf PIRIMOR G in den Indikationen nicht mehr eingesetzt werden!

 

PIRIMOR® G  darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

PIRIMOR® G

Kultur(en)

Aubergine, Tomate, Gurke, Melone, Stangenbohne sowie Gemüsepaprika

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Gewächshausanbau von Aubergine, Tomate, Gurke und Melone nach Überschreiten der spezifischen Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden. 

Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 8-10 Tagen eingehalten werden.

Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden: 

  • Pflanzgröße bis 50 cm: 250 g/ha in 600 Liter/ha Wasser

  • Pflanzgröße bis 50-125 cm: 375 g/ha in 900 Liter/ha Wasser

  • Pflanzgröße über 125 cm: 500 g/ha in 1200 Liter/ha Wasser

Die Wartezeit in Aubergine, Tomate, Gurke und Melone beträgt 3 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf in Stangenbohne im Gewächshausanbau nach Überschreiten der spezifischen Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden. 

Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt.

Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden: 

  • Pflanzgröße bis 50 cm: 250 g/ha in 600 Liter/ha Wasser

  • Pflanzgröße bis 50-125 cm: 375 g/ha in 900 Liter/ha Wasser

  • Pflanzgröße über 125 cm: 500 g/ha in 1200 Liter/ha Wasser

Die Wartezeit in Stangenbohne beträgt 3 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf in Gemüsepaprika im Gewächshausanbau nach Überschreiten der spezifischen Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden. 

Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 10-14 Tagen eingehalten werden.

Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden: 

  • Pflanzgröße bis 50 cm: 250 g/ha in 600 Liter/ha Wasser

  • Pflanzgröße bis 50-125 cm: 375 g/ha in 900 Liter/ha Wasser

  • Pflanzgröße über 125 cm: 500 g/ha in 1200 Liter/ha Wasser

Die Wartezeit in Gemüsepaprika beträgt 3 Tage.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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