Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Pirimor G im Gewächshaus

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.09.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt für die Anwendung im Gewächshaus gegen Blattläuse in Salate eingesetzt werden.

 

Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen wird für die Zeit vom 01. Oktober 2025 bis zum 28. Januar 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 30 kg begrenzt und ist damit ausreichend für 50 ha bei zwei Behandlungen. 

 

Pirimor G darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Pirimor G

Kultur(en)

Salate im Gewächshaus

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Gewächshausgemüsebau von Salaten gespritzt werden nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf im jeweiligen Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 19 bis 49.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungsterminen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 10 Tage eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 0,3 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit im Gewächshausanbau von Salate beträgt exakt 14 Tage.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444