Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für PREV-GOLD
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt PREV-GOLD mit dem Wirkstoff Orangenöl eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 1. Mai 2026 bis zum 28. August 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 76.000 Liter begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für 25.333 ha bei einer Behandlung bzw. 8.444 ha bei drei Behandlungen.
PREV-GOLD darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | PREV-GOLD |
Kultur(en) | Zuckerrübe (BEAVA) |
Schadorganismen | Spinnmilben |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau der genannten Kultur nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 19 bis 49 gegen die genannten Schadorganismen gespritzt werden.
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Behandlungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 3,0 Liter/ha in 500 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.