Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Previcur Energy
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.03.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Previcur Energy mit den Wirkstoffen Propamocarb und Fosetyl eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Falscher Mehltau (Peronospora destructor) in Winterheckenwiebel (ALLFI) und Speisezwiebel (ALLCE) eingesetzt werden deren Verwendungszweck in der Nutzung als Bundzwiebel besteht.
Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen die genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 3. März 2026 bis zum 30. Juni 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 4.600 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für die Anwendung auf 1.840 ha bei einer Behandlung.
Previcur Energy darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Previcur Energy |
Kultur(en) | Winterheckenwiebel (ALLFI) und Speisezwiebel (ALLCE) |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 13 bis BBCH 45 gespritzt werden. Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 2,5 l/ha in 400-1.000 l Wasser/ha pro Anwendung. Die Wartezeit in Speisezwiebeln und Winterheckenzwiebeln (Nutzung als Bundzwiebeln) beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.