Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Previcur Energy

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.07.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Previcur Energy mit den Wirkstoffen Propamocarb und Fosetyl eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 01. Juli 2026 bis zum 28. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 4.600 Liter und ist damit ausreichend zur Anwendung auf 1.840 ha bei einer Behandlung.

 

Previcur Energy kann wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Previcur Energy

Kultur(en)

Winterheckenzwiebel (ALLFI) und Speisezwiebel (ALLCE) mit Verwendungszweck Nutzung als Bundzwiebel (NPZBX)

Schadorganismen

Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf im Freilandanbau der genannten Kulturen gegen den genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 13 bis BBCH 45 gespritzt werden.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.

 

Die Aufwandmenge beträgt 2,5 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha

 

Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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