Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Proman
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Proman dem Wirkstoff Metobromuron eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. Juli 2026 bis zum 28. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 14.415 Liter begrenzt, ausreichend zur Anwendung auf 9.610 ha bei einer grundsätzlich verwendeten Aufwandmenge von 1,5 Liter/ha.
Proman darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Proman |
Kultur(en) | Spargel (ASPOF) |
Schadorganismen | Franzosenkraut-Arten, Vogel-Sternmiere, Einjähriges Rispengras |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Freiland der o.g. Kultur gegen die genannten Schaderreger nach der Ernte, Juli bis August gespritzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlung begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 10 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge wir wie folgt differenziert:
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.