Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Promanal HP zur Pflanzguterzeugung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Promanal HP mit dem Wirkstoff Paraffinöl eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in Kartoffel (SOLTU) wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit 27. April 2026 - 24. August 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf 94.500 Liter begrenzt und damit ausreichend zur Behandlung von 9.000 ha.
Promanal HP darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Promanal HP |
Kultur(en) | Kartoffel (SOLTU) zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) |
Schadorganismen | Blattläuse als Virusvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 10 bis BBCH 91.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Dabei wird differenziert: Entweder werden zwei Behandlungen im Stadium BBCH 10–24 oder zwei Behandlungen im Stadium BBCH 25–91 durchgeführt. Entsprechend muss beim Behandlungsabstand ebenfalls differenziert werden:
In der Folge muss auch bei der Aufwandmenge differenziert werden:
Die Wartezeit wurde mit „F“ festgelegt. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.