Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Proplant

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Proplant mit dem Wirkstoff Propamocarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Falschen Mehltau in Kopfkohl und Kohlrabi wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Die Zulassung wird für die Zeit vom 20. Mai 2026 bis zum 16. September 2026 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 10.800 Liter begrenzt, ausreichend zur Behandlung von 4.360 ha.

 

Proplant darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Proplant

Anwendung 1

Kultur(en)

Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen und Wirsingkohl) (NNNKK)

Schadorganismen

Falscher Mehltau (Peronospora parasitica)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in den genannten Kulturen und gegen den genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Freiland gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 13 bis BBCH 39.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 3 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss eine Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 1,3 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha. Der maximale Mittelaufwand beträgt 3,9 Liter/ha.

 

Die Wartezeiten in Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) beträgt  7 Tage.

Anwendung 2

Kultur(en)

Kohlrabi (BRSOG)

Schadorganismen

Falscher Mehltau (Peronospora parasitica)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in der genannten Kultur und gegen den genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Freiland gespritzt werden im Kulturent-wicklungsbereich zwischen BBCH 13 bis BBCH 39.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 3 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss eine Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 1,3 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha. Der maximale Mittelaufwand beträgt 2,6 Liter/ha.

 

Die Wartezeiten in Kohlrabi beträgt 14 Tage.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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