Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Proplant

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.09.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Proplant mit dem Wirkstoff Propamocarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 17. September 2026 bis zum 14. Januar 2027 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 5.400 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 4.360 ha.

 

Proplant kann wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Proplant

Kultur(en) - Indikation

Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- u. Wirsingkohl) (NNNKK) - Falscher Mehltau (Peronospora parasitica)

Kohlrabi (BRSOG) - Falscher Mehltau (Peronospora parasitica)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandanbau von Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- u. Wirsingkohl, NNNKK) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 13 bis BBCH 39 gespritzt werden.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 3 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 1,3 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha. Als maximaler Mittelaufwand wurden 3,9 Liter/ha festgesetzt.

 

Die Wartezeit in Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- u. Wirsingkohl) beträgt 14 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandanbau von Kohlrabi (BRSOG) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 13 bis BBCH 39 gespritzt werden.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 1,3 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha. Als maximaler Mittelaufwand wurden 2,6 Liter/ha festgesetzt.

 

Die Wartezeit in Kohlrabi beträgt 14 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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