Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Proplant im Gemüsebau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Proplant mit dem Wirkstoff Propamocarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt im Freilandanbau für die Anwendung gegen Falschen Mehltau in Kopfkohl und Kohlrabi eingesetzt werden.

 

Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen wird für die Zeit vom 02. Oktober 2025 bis zum 29. Januar 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 4.861 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 1.246 ha bei drei Behandlungen. 

 

Proplant darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Proplant

Kultur(en)

Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) und Kohlrabi

Schadorganismen

Falscher Mehltau (Peronospora parasitica)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandanbau von Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) gespritzt werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 13 bis BBCH 39.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in der genannten Anwendung und für die genannte Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 3 Anwendungen festgelegt. Dabei wurde ein Abstand zwischen den Behandlungen von 7 Tagen festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 1,3 Liter/ha in 400-1000 Liter Wasser/ha.

Bei der Wartezeit in Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) beträgt 14 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandanbau von Kohlrabi gespritzt werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 13 bis BBCH 39.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in der genannten Anwendung und für die genannte Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Dabei wurde ein Abstand zwischen den Behandlungen von 7 Tagen festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 1,3 Liter/ha in 400-1000 Liter Wasser/ha.

Bei der Wartezeit in Kohlrabi beträgt 14 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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