Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Quassiaextrakt MD
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.02.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Quassiaextrakt MD mit dem Wirkstoff Quassin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Hopfenblattlaus in Hopfen (HUMULU) und gegen Sägewespen in Kernobst (NNNOK) und Steinobst (NNNOS) eingesetzt werden.
Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen den genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 16. März 2026 bis zum 13. Juli 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.020 kg begrenzt und damit ausreichend für ca. 900 ha Kernobst, 70 ha Steinobst und 250 ha Hopfen.
Quassiaextrakt MD darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Quassiaextrakt MD |
Kultur(en) | Hopfen (HUMLU) Kernobst (NNNOK) und Steinobst (NNNOS) |
Schadorganismen | Hopfenblattlaus Sägewespen |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf in Hopfen (HUMLU) nach Ende des Blattlauszuflugs, nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 35 bis BBCH 61 eingesetzt werden. Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt im Sprüh- oder Streichverfahren 2,25 kg/ha in 800 bis 2200 Liter Wasser/ha. Das entspricht einer Quassin-Konzentration von 18 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8 g/kg für das Quassiaextrakt MD. Die maximale Quassinmenge von 18 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren. Die Wartezeit in Hopfen beträgt 60 Tage. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf in Kernobst (NNNOK) und Steinobst (NNNOS)nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf und vor Larvenschlupf der genannten Schaderreger im Kulturentwicklungsbereich BBCH 64 bis BBCH 69 eingesetzt werden. Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt im Sprühverfahren 1,5 kg/ha in 1000 Liter Wasser/ha. Das entspricht einer Quassin-Konzentration von 12 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8 g/kg für das Quassiaextrakt MD. Die maximale Quassinmenge von 12 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren. Die Wartezeit „F“ in Kernobst (NNNOK) und Steinobst (NNNOS) ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.