Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Raptol HP
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Raptol HP mit dem Wirkstoff Pyrethrine eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Diese Zulassung wird für die Zeit vom 06.05.2026 bis zum 02.09.2026 für 120 Tage erteilt.
Raptol HP darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Raptol HP |
Kultur(en) | Weinreben (Ertragsanlagen, Edelreisanlagen, Pflanzreben, Unterlagsreben), konventioneller / ökologischer Anbau |
Schadorganismen | Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) als Vektor der Goldgelben Vergilbung (Flavescence dorée) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf nur nach amtlichem Warndienstaufruf in den genannten Kulturen und gegen den genannten Schaderreger im Kulturentwicklungsbereich BBCH 53 bis BBCH 81 eingesetzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge beträgt 1,5 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit in Weinrebe wurde auf 5 Tage festgelegt. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.