Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Recudo
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.06.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Recudo mit dem Wirkstoff Kupferoxychlorid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) vom 23. Mai 2025 zur Behandlung gegen Cercospora beticola in Zuckerrüben erhalten.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 23. Juni 2025 bis zum 20. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 15.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend eine zweimalige Behandlung auf 7.500 ha.
Recudo darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Recudo |
Kultur(en) | Zuckerrüben |
Schadorganismen | Cercospora beticola |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf im Freiland „bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis“ und im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 39 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7-14 Tagen eingehalten werden. Achtung: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die max. Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 150 bis 500 Liter/ha Wasser pro Behandlung. Maximal dürfen 2,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden. Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgesetzt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.