Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Ridomil Gold R
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 01.08.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Ridomil Gold R mit den Wirkstoffen Kupferoxychlorid und Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt für die Anwendung gegen Falscher Mehltau (Peronospora destructor) in Winterheckenwiebel und Speisezwiebel eingesetzt werden deren Verwendungszweck in der Nutzung als Bundzwiebeln besteht.
Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen wird für die Zeit vom 13. August 2025 bis zum 10. Dezember 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.760 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 788 ha.
Ridomil Gold R darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Ridomil Gold R |
Kultur(en) | Winterheckenwiebel und Speisezwiebel (Verwendungszweck Bundzwiebeln) |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau der genannten Kultur und Indikation bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 11 bis BBCH 49 gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 3,5 kg/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Zwiebel beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.