Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Scenic Gold in Winterraps

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Scenic Gold mit dem Wirkstoffe Fluoxastrobin und Fluopicolide eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Auflaufkrankheiten, Falscher Mehltau (Peronospora parasitica), Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans), Rapsschwärze (Alternaria brassicae) in Winterraps erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Mai 2025 bis zum 11. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 21.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 600.000 ha.
Scenic Gold darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Scenic Gold |
Kultur(en) | Winterraps |
Schadorganismen | Auflaufkrankheiten, Falscher Mehltau (Peronospora parasitica), Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans), Rapsschwärze (Alternaria brassicae) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf zur Saatgutbehandlung in Räumen vor der Saat im Kulturentwicklungsbereich BBCH 00 aufgetragen werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 10 ml/kg Saatgut. Der maximal mögliche Mittelaufwand beträgt 35 ml/ha (entsprechend maximal 3,5 kg Saatgut pro ha) Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.