Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Signal 300 ES
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.08.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Signal 300 ES mit dem Wirkstoff Cypermethrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 31. Juli 2026 bis zum 27. November 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.400 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Saatgutbehandlung von ca. 20.000 ha.
Signal 300 ES kann wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Signal 300 ES |
Roggen (SECCE) | |
Indikation | Schnellkäfer (Drahtwurm), Getreidebrachfliege, Fritfliege, Getreidelaufkäfer (Zabrus tenebriodides) |
Das Mittel darf zur Saatgutbehandlung vor der Saat der genannten Kultur gegen die genannten, tierischen Schaderreger im Kulturentwicklungsbereich BBCH 00 eingesetzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 200 ml pro 100 kg Saatgut. Als maximaler Mittelaufwand wurden 440 ml/ha (entsprechend maximal 220 kg Saatgut pro ha) festgelegt.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.