Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Signal 300 ES in Roggen

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Produkt Signal 300 ES mit dem Wirkstoff Cypermethrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) zur Bekämpfung von Schnellkäfer (Drahtwurm), Getreidebrachfliege, Fritfliege und Getreidelaufkäfer (Zabrus tenebrioides) in Roggen ausgesprochen.

 

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die genannten Schaderreger in Roggen begrenzt und im Zeitraum zwischen dem 15. Juli 2025 bis zum 11. November 2025 - und damit für exakt 120 Tage - möglich. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf 3.400 Liter begrenzt und damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 20.000 ha. 

 

Signal 300 ES darf danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Signal 300 ES

Kultur(en)

Roggen

Schadorganismen

Schnellkäfer (Drahtwurm),

Getreidebrachfliege, Fritfliege,

Getreidelaufkäfer (Zabrus tenebrioides)

Angaben zur sachgerechten Anwendung Einsatz,

Aufwand und 

Wartezeit

Das Mittel darf im Freilandackerbau zur Saatgutbehandlung vor der Saat und damit im Kulturentwicklungsbereich BBCH 00 aufgetragen werden.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. 

Die Aufwandmenge beträgt 200 ml pro 100 kg Saatgut. Der maximale Mittelaufwand wurde auf 440 ml/ha (entsprechend maximal 220 kg Saatgut pro ha) festgelegt.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte)

verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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