Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SIVANTO prime

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.06.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) vom 23. Mai 2025 zur Behandlung gegen Hopfenblattlaus in Hopfen erhalten hat. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 26. Juni 2025 bis zum 23. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.250 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 3.000 ha bei einer Behandlung.

 

SIVANTO prime darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

SIVANTO prime

Kultur(en)

Hopfen

Schadorganismen

Hopfenblattlaus

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

 

Das Mittel darf im Freilandhopfenanbau „Beim Erreichen der Bekämpfungsschwelle oder nach Warndienstaufruf“ und im Kulturentwicklungsbereich BBCH 38 bis BBCH 75 gespritzt werden. 

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. 

Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in maximal 3300 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit wurde auf 21 Tage festgesetzt.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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