Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SIVANTO prime

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.03.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen und gegen die genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 9. März 2026 bis zum 6. Juli 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 625 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für die Behandlung von 1.000 ha im geschützten Anbau.

SIVANTO prime darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

SIVANTO prime

Kultur(en)

Erdbeere (FRAVE), Ertrags- und Vermehrungsflächen

Schadorganismen

Weiße Fliege

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Gewächshausanbau auf Ertrags- und Vermehrungsflächen, nur bei Kulturen in gewachsenem Boden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 41 bis BBCH 89 der o.a. Kultur bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen gegen Adulte und Larven des o.a. Schaderregers gespritzt werden.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt. 

Die Aufwandmenge bei der Reihenbehandlung mit 3-Düsengabel beträgt 0,625 Liter/ha in 500 bis 1000 Liter Wasser/ha. 

Die Wartezeit in Erdbeere wurde auf 3 Tage festgelegt.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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