Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SIVANTO prime
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 15. April 2026 bis zum 12. August 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 5.527 Liter begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für die Behandlung von 13.397 ha.
SIVANTO prime darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | SIVANTO prime |
Kultur(en) - Schadorganismen | Spinat und verwandte Arten (NNNSA*) - Blattläuse, Weiße Fliegen Salate (LACSS*), Rucola-Arten (NNNRA*) - Blattläuse Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW*), Blatt- und Stielgemüse (NNNVL*), Hülsengemüse (NNNLG*) - Blattläuse Blattkohle (NNNKB*) - Blattläuse, Weiße Fliegen Kohlrabi (BRSOG) - Blattläuse Rhabarber (RHERH), Spargel (ASPOF) - Zikaden Frische Kräuter (NNNKF*) - Blattläuse, Weiße Fliegen |
*nationaler Kode
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates in den genannten Kulturen und in den genannten Indikationen gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Ferner müssen sämtliche Bedingungen beim Einsatz, bei den kulturspezifischen Aufwandmengen und in der Differenzierung der kulturspezifischen Wartezeiten zwingend eingehalten werden.