Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SIVANTO prime
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 27. April 2026 bis zum 24. August 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 1.000 Liter begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für die Behandlung von 1.600 ha.
SIVANTO prime darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | SIVANTO prime |
Kultur(en) | Baumschulgehölzpflanzen (NNNBA) |
Schadorganismen | Blattsauger |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau der genannten Kultur nach Sichtbarwerden von Symptomen oder nach Schädlingsauftreten gespritzt werden sobald ausreichend Belaubung der Kultur vorhanden ist – mindestens 50 % Bodenbedeckungsgrad.
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 festgelegt.
Bei der Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,625 Liter/ha in 500 bis 1.000 Liter Wasser/ha.
Wartezeit „N“: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.