Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SIVANTO prime

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 3. Juli 2026 bis zum 30. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 1.135 Liter und ist damit ausreichend zur Behandlung von etwa 250 ha Pflanzreben in Rebschulen, 20 ha Unterlagsreben in Muttergärten, 500 ha Edelreisvermehrungsflächen sowie 1.500 ha Ertragsanlagen.

 

SIVANTO prime kann wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

SIVANTO prime

Kultur(en)

Weinrebe (VITVI), Pflanzreben in Rebschulen, Unterlagsreben in Muttergärten sowie  

Weinrebe (VITVI), Ertragsanlagen, Edelreisanlagen

Schadorganismen

Reblaus - (Daktulosphaira vitifoliae)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf eingesetzt werden in Weinrebe (VITVI), Edelreisanlagen, Ertragsanlagen deren Verwendungszweck für die Holzvermehrung der europäischen Reben für Stecklinge der Pfropfreben, Nutzung als Tafel- und Keltertraube (rückstandsrelevant) festgelegt ist.

Das Mittel darf im Freiland gespritzt oder gesprüht werden gegen Larven und Adulte des genannten Schadorganismus im Kulturentwicklungsbereich BBCH 57 (Gescheine sind voll entwickelt) bis BBCH 81 (Beginn der Reife) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.

 

Bei der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:

Der Basisaufwand beträgt 0,125 Liter/ha in maximal 1.000 Liter Wasser/ha

BBCH 57 bis 60: 0,1875 Liter/ha,

BBCH 60 bis 70: 0,2500 Liter/ha,

BBCH 71 bis 74: 0,3750 Liter/ha,

BBCH 75 bis 81: 0,5 Liter/ha,

in maximal jeweils 1.000 Liter Wasser/ha

 

Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf eingesetzt werden in Weinrebe (VITVI), Pflanzreben in Rebschulen, Unterlagsreben in Muttergärten, deren Verwendungszweck Pflanzreben in Rebschulen und Unterlagsreben in Muttergärten sind. Diese sind nicht rückstandsrelevante Pflanzenerzeugnisse. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Erzeugung von Pflanzgut welches keine Früchte in den Jahren der Produktion/Behandlung trägt.

 

Das Mittel darf im Freiland gespritzt oder gesprüht werden gegen Larven und Adulte des genannten Schadorganismus während der Trieb- und Blattentwicklung, Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.

 

Bei der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:

Der Basisaufwand beträgt 0,125 Liter/ha in maximal 1.000 Liter Wasser/ha

BBCH 57 bis 60: 0,1875 Liter/ha,

BBCH 60 bis 70: 0,2500 Liter/ha,

BBCH 71 bis 74: 0,3750 Liter/ha,

BBCH 75 bis 81: 0,5 Liter/ha,

in maximal jeweils 1.000 Liter Wasser/ha

 

Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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