Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SIVANTO prime

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.10.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 29. September 2026 bis zum 26. Januar 2027 erteilt und ist damit in einem Zeitraum von 120 Tagen möglich. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird für 2.074 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für die Behandlung von 5.185 ha.

 

SIVANTO prime kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in den folgenden Kulturen und den jeweils entsprechend festgelegten Indikationen eingesetzt werden:

Produkt

Kultur(en) (nationaler Kode)

Indikation 

SIVANTO prime

Erbse (PIBSX)

Dicke Bohne (VICFX),

Buschbohne (PHSVN)

Stangenbohne (PHSVX)

Blattläuse

Blumenkohle (3FBRC)

Kohlmottenschildlaus

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zu den Aufwandmengen, zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise und die Wartezeit.

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Bernhard Bundschuh

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