Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für SIVANTO prime gegen Glasflügelzikaden in Gemüse
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Diese Zulassung wird für die Zeit 29. Mai 2026 bis zum 25. September 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 4.210 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 10.527 ha.
SIVANTO prime darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | SIVANTO prime |
Kultur(en) | Möhre (DAUCA), Knollensellerie (APUGR), Wurzelpetersilie (PARCT), Pastinak (PAVSA), Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX), Blumenkohle (NNNKL*), Kohlrübe (BRSNA), Speiserübe (BRSRR*) |
Schadorganismen | |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf nach Warndienstaufruf im Freilandanbau der oben genannten Kulturen im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 19 bis BBCH 49 gespritzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha in 200 bis 300 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit in Möhre (DAUCA), Knollensellerie (APUGR), Wurzelpetersilie (PARCT), Pastinak (PAVSA), Kohlrübe (BRSNA), Speiserübe (BRSRR*) beträgt 21 Tage. |
* nationaler Code, kein EPPO Code
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.