Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für SIVANTO prime in Blattkohle

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Blattläuse, Weiße Fliege in Blattkohle erhalten hat. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 09. Mai 2025 bis zum 05. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 371 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 590 ha bei einer einmaligen Behandlung.

 

SIVANTO prime darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

SIVANTO prime

Kultur(en)

Blattkohle - ausgenommen Barbarakraut und Sareptasenf

Schadorganismen

Blattläuse, Weiße Fliege

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

 

Das Mittel darf im Freilandgemüseanbau von Blattkohle - ausgenommen Barbarakraut und Sareptasenf - nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 41 bis BBCH 49 gespritzt werden.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde mit jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,625 Liter/ha in 200 bis 1000 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit in Blattkohle - ausgenommen Barbarakraut und Sareptasenf - sind exakt 3 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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