Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für SIVANTO prime in Gemüse
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Diese Zulassung wird für die Zeit 29. Mai 2026 bis zum 25. September 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 4.210 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 10.527 ha. Diese Mengenangaben gelten einschließlich der vorgenannten Notfallzulassung zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden.
SIVANTO prime darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | SIVANTO prime |
Kultur(en) | Erbse (PIBSX), dicke Bohne (VICFX), Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVX), |
Schadorganismen | Blattläuse |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf beim Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Freilandanbau der oben genannten Kulturen im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 11 bis BBCH 59 und BBCH 71 bis BBCH 89 gespritzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit in Erbse (PIBSX), dicke Bohne (VICFX), Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVX) beträgt 21 Tage. |
Kultur | Blumenkohle (NNNKL*) |
Schadorganismen | Blattläuse, Kohlmottenschildlaus |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf beim Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Freilandanbau der oben genannten Kultur (Blumenkohle NNNKL*) im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 11 bis BBCH 49 gespritzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 0,625 Liter/ha in 500 bis 800 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit in Blumenkohle (3FBRC) beträgt 3 Tage. |
* nationaler Code, kein EPPO Code
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.