Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SIVANTO prime in Gemüse
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.08.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone –eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 13. August 2026 bis zum 10. Dezember 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2846 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 4556 ha bei einer Behandlung.
Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das Produkt gegen nachfolgende Schaderreger in nachfolgenden Kulturen eingesetzt werden:
Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte |
Blattläuse, Weiße Fliegen | Spinat und verwandte Arten (NNNSA*) |
Blattläuse | Salate (LACSS*), Rucola-Arten (NNNRA*) |
Blattläuse | Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW*), Blatt- und Stielgemüse (NNNVL*), Hülsengemüse (NNNLG*) |
Blattläuse, Weiße Fliegen | Blattkohle (NNNKB*) (ausgenommen Barbarakraut (BARVE) und Sareptasenf (BRSJU)) |
Blattläuse | Kohlrabi (BRSOG) |
Zikaden | Rhabarber (RHERH) |
Blattläuse, Weiße Fliegen | Frische Kräuter (NNNKF*) (ausgenommen Borretsch (BOROF)) |
*nationaler Kode
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.