Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für SIVANTO prime in Spinat
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Blattläuse in Sonnenblume erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 06. Mai 2025 bis zum 02. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 314 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 500 ha bei einer einmaligen Anwendung.
SIVANTO prime darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | SIVANTO prime |
Kultur(en) | Spinat und verwandte Arten |
Schadorganismen | Blattläuse, Weiße Fliege |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf Spinat und verwandte Arten nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 41 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde mit jeweils 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,625 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit sind exakt 3 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.