Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SoilGuard 0.5 GR gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) in Kartoffeln

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.03.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SoilGuard 0.5 GR mit dem Wirkstoff Tefluthrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) in Kartoffel eingesetzt werden.

 

Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen den genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 2. März 2026 bis zum 29. Juni 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 45.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von ca. 3.000 ha

 

SoilGuard 0.5 GR darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

SoilGuard 0.5 GR

Kultur(en)

Kartoffel (SOLTU) mit Verwendungszweck Speise-, Pflanz- Stärke- und Veredelungskartoffeln

Schadorganismen

Schnellkäfer (Drahtwurm)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandanbau beim Legen von Speise-, Pflanz- Stärke- und Veredelungskartoffeln im Larvenstadium des genannten Schaderregers im Kulturentwicklungsbereich BBCH 00 in Form einer Saatreihenbehandlung mit Erdabdeckung unter Verwendung eines Fishtail-Schars gestreut werden.

Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 15 kg/ha. 

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise

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Bernhard Bundschuh

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