Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für SpinTor
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Die Zulassung in Süß- und Sauerkirsche wird für die Zeit vom 19. Mai 2026 bis zum 15. September 2026, in Pfirsich und Aprikose für die Zeit vom 15. Juni 2026 bis zum 12. Oktober 2026 und in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode für die Zeit vom 1. Juni 2026 bis 28. September 2025 für 120 Tage erteilt.
Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.830 Liter begrenzt (ausreichend für etwa 4.000 ha Süßkirsche, 1.000 ha Sauerkirsche, 1.000 ha Pflaume (inkl. Zwetsche, Mirabelle und Reneklode) sowie für 100 ha Pfirsich und Aprikose bei 0,15 Liter/ha und zweimaliger Behandlung).
SpinTor darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | SpinTor |
Anwendung 1 | |
Kultur(en) | Süß- und Sauerkirsche (PRNAV, PRNCE), Pfirsich (PRNPS), Aprikose (PRNAR), Pflaume (PRNDO), Zwetsche (PRNDD), Mirabelle (PRNDS) und Reneklode (PRNDI) |
Schadorganismen | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf in den genannten Kulturen und gegen die genannten Schaderreger im Kulturentwicklungsbereich BBCH 85 bis BBCH 87gespritzt oder gesprüht werden, nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge beträgt 0,075 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Der maximale Mittelaufwand beträgt 0,15 Liter/ha je Behandlung und maximal 0,3 Liter/ha in der Kultur/Jahr.
Bei der Wartezeit wird wie folgt differenziert:
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Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.