Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für SpinTor

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 10. Juni 2026 bis 7. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 400 Liter und ist damit ausreichend für etwa 1.000 ha bei zwei Behandlungen.

 

SpinTor darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

SpinTor

Kultur(en)

Erdbeere (FRAAN), nur späte Sorten, ausgenommen Remontierer

Schadorganismen

Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger nur in späten Sorten - ausgenommen remontierende Sorten - der genannten Kultur gespritzt oder gesprüht werden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 81 bis BBCH 87.

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 0,2 l/ha in 200 bis 1.000 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 0,4 Liter /ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden.

Die Wartezeit in Erdbeere wurde auf 1 Tag (Freiland) festgelegt.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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