Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Sumicidin Alpha EC

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.05.2026

 

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Sumicidin Alpha EC mit dem Wirkstoff Esfenvalerat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in Kartoffel (SOLTU) wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

 

Die Zulassung wird für die Zeit 30. April 2026 bis zum 27. August erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden auf 10.050 Liter begrenzt. Sie ist ausreichend zur Behandlung von 33.500 ha.

 

Sumicidin Alpha EC darf danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Sumicidin Alpha EC

Kultur(en)

Kartoffel (SOLTU)

Schadorganismen

Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf nach Befallsbeginn gespritzt werden gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektorenim Kulturentwicklungsbereich BBCH 13 bis BBCH 91. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,3 Liter/ha in 300 bis 500 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt.

 

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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