Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Sumicidin Alpha EC in Kartoffeln

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Sumicidin Alpha EC mit dem Wirkstoff Esfenvalerat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren in Kartoffeln erhalten hat.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen den genannten tierischen Schaderreger in Kartoffeln genehmigt und für die Zeit zwischen dem 20. Mai bis zum 16. September erteilt. Damit darf das Produkt exakt 120 Tage eingesetzt werden. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 6.000 Liter begrenzt.

 

Sumicidin Alpha EC darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Sumicidin Alpha EC

Kultur(en)

Kartoffel

Schadorganismen

Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst im Kartoffeln im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 13 bis BBCH 91 gespritzt werden.

Bei der maximalen Anzahl möglicher Behandlungen wird wie folgt differenziert: In dieser Anwendung wurden 2 Anwendungen; für die Kultur bzw. je Jahr 3 Anwendungen festgelegt. 

Die Aufwandmenge beträgt 0,3 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

Achtung: Notfallzulassungen sind streng reguliert, mit zusätzlichen Auflagen, darunter Mindestabstände und zwingender Einsatz verlustmindernder Technik. Der Anwendungszeitpunkt ist an den offiziellen Warndienstaufruf durch den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst (basierend auf Monitoringdaten) gebunden. 

 

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Bernhard Bundschuh

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