Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Surround

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.02.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass für das Produkt Surround mit dem Wirkstoff Aluminiumsilikat eine Notfallzulassung zur Bekämpfung tierischer Schädlinge im  Obstbau ausgesprochen wurde.

 

Damit darf das Produkt nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung der u.a. Schaderreger und in den u.a. Indikationen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung wurde für den Zeitraum vom 6. Februar 2026 bis zum

4. Juni 2026 und für eine zusätzliche Herbstanwendung gegen den Birnenblattsauger für die Zeit vom 15. September 2026 bis zum 12. Januar 2027 erteilt und ist damit für jeweils 120 Tage möglich.

Die bundesweit zugelassene Menge wird für den Birnenblattsauger ist auf 30.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine Befallsfläche von etwa 938 ha. Für die Bekämpfung des Sommerapfelblattsauger ist die Menge auf 11.520 kg begrenzt und damit ausreichend für eine Befallsfläche von etwa 300 ha.

 

Surround darf im Rahmen der aktuellen Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Surround

Kultur(en)

Birne (PYUCO) und Apfel (MABSD)

Schadorganismen

Birnenblattsauger (Cacopsylla spec.) - Birne (PYUCO)

Sommerapfelblattsauger (Cacopsylla picta) - Apfel (MABSD)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

 

Das Produkt darf im Freilandobstanbau von Birnen im Kulturentwicklungsbereich bis BBCH 65 sowie ab BBCH 97 gegen die Imagines des Birnenblattsauger (Cacopsylla spec.) gespritzt oder gesprüht werden im Spätwinter/frühen Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Birnenblattsauger. Sowie im Herbst nach dem Laubfall. Nach Warndienstaufruf.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung und in der Kultur bzw. im Kalenderjahr wurde auf 4 Anwendungen festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe. Der maximale Mittelaufwand beträgt 32 kg/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) je Behandlung.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandobstanbau von Apfel im Kulturentwicklungsbereich BBCH 01 bis BBCH 59 gegen die Imagines des Sommerapfelblattsauger (Cacopsylla picta) gespritzt oder gesprüht werden im Spätwinter/frühen Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Apfelblattsauger. Nach Warndienstaufruf.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung und in der Kultur bzw. im Kalenderjahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe. Der maximale Mittelaufwand beträgt 32 kg/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) je Behandlung.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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