Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Surround
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Surround mit dem Wirkstoff Aluminiumsilikat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 2. Juli 2026 bis zum 29. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 40.000 kg und ist damit ausreichend etwa 850 ha bei zwei Behandlungen.
Surround kann wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Surround |
Weinrebe - (VITVI) mit dem Verwendungszweck Nutzung als Tafel- und Keltertraube | |
Schadorganismen | Kirschessigfliege - (Drosophila suzukii) |
Das Mittel darf im Freilandanbau der genannten Kultur gegen den genannten Schadorganismus mit Beginn des Fluges nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 81 bis BBCH 89 gespritzt oder gesprüht werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Als Behandlungsabstand wird empfohlen bei Abwaschung durch Regen den Belag zu erneuern
Die Aufwandmenge beträgt 24 kg/ha in 300 bis 400 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 48 kg/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.