Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SWITCH

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.11.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SWITCH mit den Wirkstoffen Cyprodinil und Fludioxonil eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 16. November 2026 bis zum 15. März 2027 erteilt und ist damit in einem Zeitraum von 120 Tagen möglich. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird für 6,4 kg begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 53 ha Anbaufläche.

 

SWITCH kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in den folgenden Kulturen und der jeweils entsprechend festgelegten Indikation eingesetzt werden:

 

Produkt

Kultur(en) (nationaler Kode)

Indikation 

SWITCH

Weinrebe (VITVI) (Unterlagen und Edelreishölzer, bewurzeltes Rebenpflanzgut)

Botrytis cinerea, holzbesiedelnde Schadpilze

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zu den Aufwandmengen, zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise und die Wartezeit.

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Bernhard Bundschuh

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