Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Teflix gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) in Kartoffeln

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.03.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Teflix mit dem Wirkstoff Tefluthrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) in Kartoffel eingesetzt werden.

 

Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen den genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 03.03.2026-30.06.2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 15.900 kg zur Behandlung von 3.000 ha begrenzt. Die maximal zugelassene Aufwandmenge in der Kartoffel beträgt 5,3 kg/ha. Das entspricht einer Wirkstoffmenge von 79,5 g/ha.

 

Teflix darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Teflix

Kultur(en)

Kartoffel

Schadorganismen

Schnellkäfer (Drahtwurm)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandanbau beim Legen gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) im Larvenstadium im Kulturentwicklungsbereich BBCH 00 der Kartoffeln gestreut werden. Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Anwendung beim Legen mit unmittelbarer Erdabdeckung muss unter Verwendung eines JKI geprüften Granulatstreugeräts erfolgen. Die max. Aufwandmenge pro Behandlung beträgt 5,3 kg/ha Aufwandmenge. Das entspricht einer Wirkstoffmenge von 79,5 g/ha. 

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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