Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Teppeki
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.02.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Teppeki mit dem Wirkstoff Flonicamid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Blattläuse in Salat-Arten (NNNSS) und Blattkohle (NNNKB) eingesetzt werden.
Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen den genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 13. Februar 2026 bis zum 12. Juni 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 12,8 kg begrenzt und damit ausreichend für 107 ha.
Teppeki darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Teppeki |
Kultur(en) | Salat-Arten (NNNSS), Blattkohle (NNNKB) |
Schadorganismen | Blattläuse |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Gewächshaus in der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten (NNNSS) und Blattkohle (NNNKB) eingesetzt werden nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf, bis einem Tag vor dem Pflanzen im Kulturentwicklungsbereich BBCH 11 bis BBCH 16. Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt im Tauch- oder Gießverfahren 0,12 kg/ha in 2000 bis 5000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Salat-Arten und Blattkohle (Gewächshaus) beträgt 49 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.