Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Univoq

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Univoq mit den Wirkstoffen Prothioconazol und Fenpicoxamid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 10. Juni 2026 bis zum 8. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 180.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlung auf

120.000 ha.

 

Univoq darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Univoq

Kultur(en)

Zuckerrübe (BEAVA)

Schadorganismen

Cercospora beticola

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf im Freilandanbau der o.g. Kultur gegen die genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 39 bis BBCH 49.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt. 

 

Die Aufwandmenge beträgt 1,5 Liter/ha in 150 bis 300 Liter Wasser/ha. Der maximale Mittelaufwand beträgt 1,5 Liter/ha.

 

Die Wartezeit wurde auf 21 Tage festgelegt.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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