Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Vestergaard Japanese Beetle Protection

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Vestergaard Japanese Beetle Protection mit dem Wirkstoff Deltamethrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. Juni 2026 bis zum 28. September 2026 für 120 Tage erteilt. Die genehmigte Menge wird auf 100 insektizide Netze begrenzt, die ausreichend sind um Fallen für 100 ha auszustatten.

Die bundesweit genehmigte Menge wird auf 341 Liter begrenzt, ausreichend zur Behandlung von etwa 250 ha Rebschulfläche, 20 ha Muttergärten, 500 ha Edelreisvermehrungsflächen sowie 1.500 ha Ertragsanlagen.

 

Vestergaard Japanese Beetle Protection darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Vestergaard Japanese Beetle Protection

Anwendung 1

Kultur(en)

Nichtkulturland, Grünflächen

Schadorganismen

Japankäfer (Popillia japonica)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Als Anwendungszeitpunkt wurde das Auftreten des Käfers festgelegt. Dazu werden die insektiziden Netzfallen durch den Pflanzenschutzdienst in bestimmten, abgegrenzten Gebieten von Juni bis September aufgestellt. Das Aufstellen dieser insektiziden Netze erfolgt in den genannten Kulturen und gegen den genannten Schaderreger (Imagines) über den Zeitraum der Hauptflugzeit mithilfe einer geeigneten Trägerkonstruktionen. 

 

Die Aufwandmenge beträgt ein Netz pro Falle und eine Falle pro ha.

 

Die Festsetzung einer Wartezeit „N“ ist ohne Bedeutung.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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