Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Zorvec Entecta
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.06.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Zorvec Entecta mit den Wirkstoffen Amisulbrom und Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) vom 23. Mai 2025 erhalten hat zur Behandlung gegen Falscher Mehltau (Peronospora destructor) in Speisezwiebel deren Verwendungszweck für die Nutzung als Trockenzwiebel bestimmt ist.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 26. Juni 2025 bis zum 23. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.750 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 12.500 ha Behandlungsfläche.
Zorvec Entecta darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Zorvec Entecta |
Kultur(en) | Speisezwiebel mit dem Verwendungszweck: Nutzung als Trockenzwiebel |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf im Freilandgemüseanbau „bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis“ und im Kulturentwicklungsbereich BBCH 13 bis BBCH 49 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,3 Liter/ha in 200 bis 1500 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit wurde auf 28 Tage festgesetzt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.