Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung nach Art. 53 gegen Birnen-blattsauger
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.02.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) eine Zulassung gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla spec.) in Birne vom 6. Februar 2026 bis zum 4. Juni 2026 sowie für die Herbstanwendung vom 15. September 2026 bis 12. Januar 2027 erteilt. Surround darf im Spätwinter bzw. frühen Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Birnenblattsauger, sowie im Herbst nach dem Laubfall und nach Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Es sind bis zu 4 Anwendungen pro Jahr zulässig. Der zulässige Aufwand je Behandlung beträgt 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 l/ha Wasser und m Kronenhöhe. Je Behandlung sind maximal 32 kg/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) zulässig. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.