Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Coragen für Futtererbsen

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Coragen mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Erbsenwickler in Futtererbsen erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 19. Mai 2025 bis zum 15. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.750 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Befallsfläche von etwa 30.000 ha Futtererbse bei einer Behandlung.
Coragen darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Coragen |
Kultur(en) | Futtererbse deren Verwendungszweck bestimmt ist als Trockengemüse, Nutzung als Tierfutter, trocken |
Schadorganismen | Erbsenwickler |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau gegen Larven des genannten Schaderregers nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 39 bis BBCH 75 gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,125 Liter/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.