Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Coragen für Salat-Arten

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Coragen mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Freifressende Schmetterlingsraupen in Salat-Arten erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 16. Mai 2025 bis zum 12. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 875 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 7.000 ha Behandlungsfläche bei einer Behandlung.

 

Coragen darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Coragen

Kultur(en)

Salat-Arten

Schadorganismen

Freifressende Schmetterlingsraupen

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandgemüsebau gegen die Larven des genannten Schaderregers bei Beginn der Eiablage, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 13 bis BBCH 49 gespritzt werden.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,125 Liter/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit beträgt 3 Tage. 

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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