Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Coragen für Zuckerrüben

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Coragen mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Zuckerrübenmotte (Scrobipalpa ocellatella) in Zuckerrübe erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 01. Juni 2025 bis zum 28. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.250 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für die Behandlung von ca. 45.000 ha bei zweimaliger Anwendung.
Coragen darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Coragen |
Kultur(en) | Zuckerrübe |
Schadorganismen | Zuckerrübenmotte (Scrobipalpa ocellatella) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau von Zuckerrüben gegen Eier und Larven des genannten Schaderregers bei Beginn der Eiablage und bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 19 bis BBCH 49 gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,125 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.